General Terms and Conditions
für den Fernabsatz von Büchern
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die wir als
Unternehmer unter ausschließlicher Verwendung eines oder mehrerer
Fernkommunikationsmittel wie z.B. Telefon, Brief, Fax, E-Mail oder Web-Formular
mit Verbrauchern (im Folgenden kurz "Kunden" genannt) schließen.
Abweichende Bedingungen des Bestellers werden nur im Fall unserer
ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung anerkannt. (siehe Fußnote 1,2,3)
2. Person des Verkäufers
2.1. Verkäufer ist Antiquariat Löcker (im Folgenden: kurz "Verkäufer" genannt), Annagasse 5 A-1015 Wien. Firmenbuchnummer 20.218 Handelsgericht Wien. Telefon 00431 512 73 44/ Telefax/ 00431 512 73 44-15 E-Mail-Adresse: loecker@loecker.at Umatzsteuer-Identifikationsnummer UID ATU 10241004. Angehöriger der Wirtschaftskammer Österreich (Bundesgremium der Buch und Medienwirtschaft). Unterliegt der Gewerbeordnung Buch- Kunst und Musikalienhandel (abrufbar unter http://www.ris.bka.gv.at). (siehe Fußnote 4)
2.2. Der Verkäufer hat sich in Bezug auf seine Web-Seite einschließlich seines Web-Shops folgendem(n) freiwilligen Verhaltenscodex(ices) unterworfen: ILAB-LILA (International League of Antiquarian Booksellers) Diese(r) freiwillige(n) Verhaltenscodex(ices) ist/sind im Internet unter der Adresse www.ilab-lila.com (Code of ethics) abrufbar. (siehe Fußnote 5)
3. Preise
3.1. Als Kaufpreis für die bestellten Waren gilt jener als vereinbart, der sich aus den aktuellen Angaben auf unserer Web-Seite oder aus unseren Prospekten, Preislisten etc. ergibt. Bei Schreib-, Druck- und/oder Rechenfehlern sowie bei Preisänderungen durch unseren Lieferanten und/oder Wechselkursschwankungen von über 5% sind wir zum Rücktritt berechtigt.
3.2. Alle Preise sind einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge ausgezeichnet (Bruttopreise). Hinzu kommen die Verpackungskosten und sonstige Spesen. Die durch den Versand des Kaufgegenstands an die vom Kunden anzugebende Lieferadresse entstehenden Kosten sind in den Preisen nicht enthalten und kommen hinzu. In einzelnen Fällen behalten wir uns vor, gegen Rücksprache mit dem Kunden, die pauschal angegebenen Versandkosten an die dem Gewicht entsprechenden Kosten anzupassen. (siehe Fußnote 6)
im Inland:
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EUR |
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Sendung zum Standardentgelt |
Max. 235 x 162 x 5 mm |
0,62 |
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bis 50 g |
Max. 235 x 162 x 5 mm |
1,00 |
|
bis 500 g |
Max. 324 x 229 x 20 mm |
2,50 |
|
bis 1000 g |
Max. 353 x 250 x 24 mm |
3,00 |
|
bis 2000 g |
Max. L + B + H = 900 mm |
4,00 |
Pakete:
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Gewicht |
Form, |
Maße |
EUR |
|
bis 2 kg |
Quader, |
< 100x60x60 cm |
4,30 |
|
bis 4 kg |
Quader, |
< 100x60x60 cm |
5,50 |
|
bis 8 kg |
Quader, |
< 100x60x60 cm |
6,80 |
|
bis 10 kg |
Quader, |
< 100x60x60 cm |
8,10 |
|
bis 20 kg |
Quader, |
< 100x60x60 cm |
13,00 |
|
bis 31,5 kg |
Quader, |
< 100x60x60 cm |
16,00 |
Ab einem Warenwert über Euro 50,- erfolgt der Versand als Paket; oder als
eingeschriebene Briefsendung - dies erhöht die Versandkosten um Euro 2,10.
im Ausland:
DEUTSCHLAND:
Für unsere Kunden in Deutschland erfolgt der Versand zweimal pro Woche über ein
deutsches Postamt (Bankverbindung in Deutschland vorhanden) Preise in EUR.
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bis 500 g |
3,00 |
|
bis 1000 g |
3,50 |
|
bis 2000 g |
7,00 |
|
bis 3000 g |
7,50 |
|
bis 4000 g |
8,00 |
|
bis 5000 g |
9,00 |
|
bis 20000 g |
11,00 |
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bis 31500 g |
16,00 |
Ab einem Warenwert über Euro 50,- erfolgt der Versand mittels Paketmarke – die
Versandkosten sind gewichtsabhängig.
im Ausland:
Büchersendung EUROPA/WELT:
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bis 100 g |
3,00 |
|
bis 250 g |
4,00 |
|
bis 500 g |
5,00 |
|
bis 750 g |
7,00 |
|
bis 1000 g |
9,00 |
|
bis 1500 g |
11,00 |
|
bis 2000 g |
13,00 |
|
bis 3000 g |
19,00 |
Bei einem Warenwert über Euro 50,-, beziehungsweise bei außereuropäischen Sendungen kommen € 2,76 für den verfolgbaren Versand hinzu.
Paket EUROPA/WELT
Standardentgelte Paket Ausland
Der Grundpreis für ein Paket beträgt EUR 12,37 zzgl. EUR Zuschlag je
angefangenem kg in EUR
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Tarifzone |
Tarif |
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Standard |
Schnell |
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1 a |
0,75 |
1,50 |
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1 b |
1,00 |
2,00 |
|
2 |
2,00 |
4,00 |
|
3 |
3,00 |
6,00 |
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4 |
4,50 |
9,00 |
|
5 |
6,50 |
13,00 |
Eine Übersicht der einzelnen Zonen finden Sie unter:
http://www.post.at/privat_versenden_paket_international_tarife.php
3.3. Allfällige Import- oder Exportspesen (zB Zoll) gehen zu Lasten des Kunden.
4. Vertragsabschluss
4.1. Die Bestellung des Kunden gilt als bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrags über die bestellte Ware. Der Kaufvertrag kommt dadurch zustande, dass der Verkäufer die Bestellung entweder ausdrücklich annimmt oder ihr durch Versenden der bestellten Ware tatsächlich entspricht, und zwar jeweils binnen 14 Tagen ab Einlangen beim Verkäufer. Nach Ablauf dieser Frist ist der Kunde nicht mehr gebunden und gilt der Kaufvertrag als nicht zustande gekommen.
4.2. [Erläuterung der Korrektur von Eingabefehlern] .....
4.4. [Angabe der Sprachen, die verwendet werden können] ..... (siehe Fußnote 7,8,9,10)
5. Lieferung
5.1. Der Verkäufer führt Bestellungen ohne unnötigen Aufschub, jedenfalls binnen dreißig Tagen aus. Stößt die fristgerechte Ausführung einer Bestellung aus besonderen Gründen (z.B. bei Notwendigkeit der Beschaffung der bestellten Ware von einem ausländischen Verlag) auf Schwierigkeiten, kann die Lieferfrist in Einzelfällen dreißig Tage übersteigen. Bei Nichtverfügbarkeit des Kaufgegenstands wird dies dem Kunden ohne Aufschub ab Kenntnis mitgeteilt, und kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Ansprüche des Kunden aus der Unmöglichkeit der Vertragserfüllung sind ausgeschlossen. (siehe Fußnote 11)
5.2. Die bestellte Ware wird ab Lager unter Inanspruchnahme verkehrsüblicher Versendungsarten nach Wahl des Verkäufers, wie Post, Spedition, privater Zustelldienst, an die vom Kunden angegebene Lieferadresse geliefert.
5.3. Gefahr und Zufall gehen im Zeitpunkt der Übergabe des Kaufgegenstands an den Versender auf den Kunden über.
6. Zahlung, Fälligkeit und Verzug
6.1. Der Kunde hat den Kaufpreis spesenfrei und ohne jeden Abzug sofort zu bezahlen. Die Einhaltung allfälliger devisenrechtlicher Vorschriften bleibt vorbehalten. Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden gegen den Verkäufer ist nicht zulässig. (siehe Fußnote 12)
6.2. Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlungsmitteln wählen: Nachnahme,
Banküberweisung, Kreditkarte.
6.3. Im Fall des Verzugs mit auch nur einem Teil des Kaufpreises sind
Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Europäischen
Zentralbank sowie Zinseszinsen in derselben Höhe zu leisten. Die Geltendmachung
eines die Zinsen übersteigenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
6.4. Im Fall des Verzugs gehen alle mit der Eintreibung der Forderungen
verbundenen Aufwendungen wie Mahnspesen und die Kosten einer gerichtlichen
und/oder außergerichtlichen Rechtsvertretung zu Lasten des Kunden. Eine
Verpflichtung des Verkäufers zur Mahnung besteht nicht.
6.5. allfällige Berücksichtigung der nach ihrem Art 6 Abs 1 bis 8. August 2002
in innerstaatliches Recht umzusetzenden, in Österreich noch nicht umgesetzten
"Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.
Juni 2000 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr", ABlEG
2000 L 200, 35
7. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentümer des Kaufgegenstands. Sollte ein Dritter im Rahmen eines Exekutions- oder Insolvenzverfahrens auf den Kaufgegenstand greifen, hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich davon schriftlich zu benachrichtigen und den Dritten auf das Eigentum des Verkäufers aufmerksam zu machen.
8. Rücktrittsrecht
8.1. Der Kunde kann grundsätzlich binnen sieben Werktagen von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag zurücktreten oder eine im Fernabsatz abgegebene Vertragserklärung widerrufen, wobei der Samstag (Sonnabend) nicht als Werktag zählt. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs des Kaufgegenstands beim Kunden zu laufen. Die fristgerechte Absendung der Rücktritts- oder Widerrufserklärung reicht zur Fristwahrung aus. Sie hat auf dieselbe Weise zu erfolgen wie die Vertragserklärung bzw das Anbot zum Vertragsabschluss (Punkt 4 oben).
8.2. Für den Fall von Lieferschwierigkeiten des Lieferanten des Verkäufers ist der Verkäufer zum Rücktritt berechtigt, der dem Kunden unverzüglich mitzuteilen ist.
8.3. Im Fall des Rücktritts hat der Verkäufer die vom Kunden geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Kunden auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen.
8.4. Der Kunde hat im Fall des Rücktritts die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzustellen und dem Unternehmer ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Werts der Leistung, zu zahlen; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Verbrauchers ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen. Ein Rückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu. Weiters hat der Kunde die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Kaufgegenstandes zu tragen. (siehe Fußnote 14)
8.5. Kein Rücktrittsrecht besteht bei Verträgen über Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind, sowie bei Verträgen über Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über periodische Druckschriften. (siehe Fußnote 15,16)
9. Sonderbestimmungen für Fortsetzungswerke und Zeitschriften
9.1. Fortsetzungswerke werden, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, zur Fortsetzung bis auf Widerruf bestellt.
9.2. Zeitschriftenabonnements gelten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, jeweils für den gesamten Jahrgang als bestellt und verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens sechs Wochen vor Jahresende eine schriftliche Kündigung erfolgt. (siehe Fußnote 17)
10. Gewährleistung und Haftung
10.1. Die Haftung für allfällige Mängel der Kaufsache richtet sich nach den gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Der Verkäufer ist jedoch zunächst jedenfalls zum Austausch bzw zum Ersatz des Fehlenden berechtigt. Ein Preisminderungsanspruch kann erst nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Verbesserungsfrist begehrt werden. Die mangelhafte Ware ist vom Kunden unverzüglich zurückzusenden. Für darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere für Schadenersatzansprüche jeder Art (Mangelfolgeschäden), einschließlich des entgangenen Gewinns, eines Verzögerungsschadens etc haftet der Verkäufer nur im Fall des Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit.
10.2. Der Verkäufer haftet auch nicht für den Inhalt der Kaufsache, insbesondere die formelle oder inhaltliche Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der darin enthaltenen Aussagen, Texte, Bilder, Ton- oder Bildtonträger, Rezepturen, Anweisungen etc.
10.3. Dieser Haftungsausschluss gilt – im Rahmen des gesetzlich Erlaubten – auch für eine allfällige Haftung nach dem PHG sowie für Ansprüche gegen Mitarbeiter, Dienstnehmer, Organe oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
10.4. Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für technische Störungen beim Betrieb des Web-Shops. Er behält sich auch eine Einstellung des Betriebs jederzeit vor; dies jedoch unbeschadet einer ordnungsgemäßen Abwicklung bereits erfolgter Vertragsabschlüsse.
11. Datenschutz und Werbung
Der Kunde willigt darin ein, dass der Verkäufer und seine Erfüllungsgehilfen dessen personenbezogene Daten wie Vorname, Nachname, PLZ, Adresse, Telefon-Nummer, Fax- Nummer, E-Mail-Adresse, Internet-Adresse, Geburtsdatum, Bankverbindungen für Zwecke des Abschlusses und der Abwicklung des Vertragsverhältnisses sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert, verarbeitet und sonst verwendet und ihm elektronische Post zu Werbezwecken zusendet; der Kunde kann diese Einwilligungen jederzeit widerrufen. (siehe Fußnote 18,19)
12. Rechte Dritter (Urheberrechte)
12.1. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass am Kaufgegenstand Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte und sonstige Immaterialgüterrechte bestehen. Er verpflichtet sich, den Kaufgegenstand nur im Rahmen des vertraglich und/oder gesetzlich Erlaubten zu verwenden und allfällige Lizenzbedingungen strikt einzuhalten. Dies gilt insbesondere für Sprachwerke, einschließlich Software, Datenbanken sowie Bild- und/oder Tonträger.
12.2. Der vorstehende Punkt 12.1. gilt für Rechte des Verkäufers an dessen Web-Seite und deren Inhalten wie Texte, Grafiken, Logos, Marken, Titel, Programme, Preiszusammenstellungen, Datenbanken und sonstige Leistungen entsprechend.
13. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Teilnichtigkeit und Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort ist Wien; es gilt österreichisches materielles Recht (ausschließlich seiner Verweisungsnormen) unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (siehe Fußnote 20)
13.2. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB zwingenden gesetzlichen
Vorschriften widersprechen oder nichtig sind, behalten die übrigen Bestimmungen
gleichwohl ihre Wirksamkeit.
13.3. Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das die Handelsgerichtsbarkeit ausübende Gericht in Wien zuständig.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312g Absatz 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
· Namen/Firma und ladungsfähige Anschrift des Widerrufsadressaten.
· Zusätzlich können angegeben werden: Telefaxnummer, E-Mail-Adresse und/oder, wenn der Verbraucher eine Bestätigung seiner Widerrufserklärung an den Unternehmer erhält, auch eine Internetadresse.
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung sowie Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren beziehungsweise herausgeben, müssen Sie uns insoweit Wertersatz leisten. Für die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen müssen Sie Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen sie keinen Wertersatz leisten. Wertersatz für gezogene Nutzungen müssen Sie nur leisten, soweit Sie die Ware in einer Art und Weise genutzt haben, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht. Unter "Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise" versteht man das Testen und Ausprobieren der jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich ist. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
Ende der Widerrufsbelehrung
Aufgrund der hohen Spesen können wir leider keine Schecks von
Kunden aus Übersee akzeptieren.
Die angegebenen Preise sind Fixpreise inkl. 10% MwSt.
Der Versand erfolgt auf Kosten und Risiko des Bestellers.
Vorauszahlung vorbehalten.
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1 Was die Platzierung der AGB
innerhalb der Web-Site betrifft, empfiehlt sich ein Blick nach Deutschland.
Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (17. 4. 2001, 6 W 37/01 – z.B.
K&R 2002, 43 [Schafft] = MMR 2001, 529 [Steins] = ZUM 2001, 800) genügt es
nicht, dass der Nutzer die Möglichkeit hat, mit Hilfe entsprechender Links die
Anschrift des Unternehmers zu ermitteln oder etwas über sein Widerrufsrecht zu
erfahren; denn nach Ansicht des Gerichts können diese Angaben ihre
verbraucherschützende Funktion von vornherein nur erfüllen, wenn der Nutzer sie
aufrufen muss, bevor er den Vertrag schließt (gemeint: seine Vertragserklärung
abgibt). Wer seine Informationspflichten verletzt, verschafft sich – so die
zitierte Entscheidung – einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung vor
seinen gesetzestreuen Mitbewerbern und kann daher von diesen auf Unterlassung
in Anspruch genommen werden. Wir empfehlen daher, sowohl von der Homepage der
Web-Site als auch von unmittelbar vor dem den Kunden zur Abgabe ihrer
Vertragserklärungen dienenden "Button" auf den Volltext der AGB zu
linken.
2 Der Geltungsgrund von AGB liegt in einer Vereinbarung der Vertragsparteien.
Eine solche (zweiseitige) Vereinbarung muss naturgemäß außerhalb der einseitig
aufgestellten AGB liegen. Insoweit würde es sich daher erübrigen, in den AGB
selbst auf das Thema Geltung einzugehen. Es ist allerdings üblich, in einem
einleitenden Punkt der AGB auf deren Geltung hinzuweisen und deren
Geltungsbereich zu umschreiben bzw. gegebenenfalls einzuschränken.
Die Vereinbarung der AGB als Vertragsbestandteil erfolgt in der Regel
stillschweigend. Für eine stillschweigende Unterwerfung des Kunden genügen
gewöhnlich die deutliche Erkennbarkeit der AGBEinbeziehungsabsicht des
Unternehmers und die Möglichkeit für den Kunden, den Inhalt der AGB zur
Kenntnis zu nehmen. Diese Voraussetzungen müssten im E-Shop-Bereich etwa durch
die deutliche Platzierung des gut lesbaren Hinweises "Unsere Allgemeinen
Geschäftsbedingungen" oder "Wir legen Ihrer Bestellung unsere
Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Grunde" unmittelbar vor dem
Bestell-Button samt Hyperlink zum Volltext der AGB erfüllt sein.
Vorsorglich könnte die Anwendbarkeit der AGB auch in den Bestelltext selbst
aufgenommen werden etwa wie folgt: "Hiermit bestelle ich zu den mir
bekannt gemachten und zur Kenntnis genommenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen
...".
3 Die Fernkommunikationsmittel können hier auch auf bestimmte Fälle, wie z.B.
E-Mail und Web- Formular eingeschränkt werden.
4 Nach § 5c Abs 1 Z 1 KSchG muss der Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe seiner
Vertragserklärung über "Name (Firma) und ladungsfähige Anschrift des
Unternehmers" informiert werden. Dies folgt auch aus § 5 Abs 1 ECG
(Informationspflichten), wo neben dem Namen oder der Firma ausdrücklich von der
"geografischen Anschrift" (also z.B. nicht bloß Postfach) die Rede
ist. Nach dieser Vorschrift sind weiters bei registrierten Firmen die
Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht anzugeben, und bestehen weitere
Informationspflichten. So sind nach § 5 Abs 1 ECG auch Angaben zu machen, auf
Grund deren die Nutzer mit dem Verkäufer rasch und unmittelbar in Verbindung
treten können, einschließlich der elektronischen Postadresse [E-Mail- Adresse].
Bei einem Diensteanbieter, der gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften
unterliegt, ist auch die herausgegeben vom: 1 Was die Platzierung der AGB
innerhalb des Web-Site betrifft, empfiehlt sich ein Blick nach Deutschland.
Nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (17. 4. 2001, 6 W 37/01 – zB
K&R 2002, 43 [Schafft] = MMR 2001, 529 [Steins] = ZUM 2001, 800) genügt es
nicht, dass der Nutzer die Möglichkeit hat, mit Hilfe entsprechender Links die
Anschrift des Unternehmers zu ermitteln oder etwas über sein Widerrufsrecht zu
erfahren; denn nach Ansicht des Gerichts können diese Angaben ihre
verbraucherschützende Funktion von vornherein nur erfüllen, wenn der Nutzer sie
aufrufen muss, bevor er den Vertrag schließt (gemeint: seine Vertragserklärung
abgibt). Wer seine Informationspflichten verletzt, verschafft sich – so die
zitierte Entscheidung – einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorsprung vor
seinen gesetzestreuen Mitbewerbern und kann daher von diesen auf Unterlassung
in Anspruch genommen werden. Wir empfehlen daher, sowohl von der Homepage der
Web-Site als auch von unmittelbar vor dem den Kunden zur Abgabe ihrer
Vertragserklärungen dienenden "Button" auf den Volltext der AGB zu
linken. Kammer, der Berufsverband oder eine ähnliche Einrichtung anzugeben,
welcher der Diensteanbieter angehört. Schließlich ist ein Hinweis auf die
anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu
diesen anzubringen.
Soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, ist auch die
zuständige Aufsichtsbehörde anzuführen, was für den Buchhandel aber nicht
zutreffen dürfte. Weiters ist die Berufsbezeichnung zu nennen sowie der
Mitgliedstaat, in dem diese verliehen worden ist. All diese Informationen sind
den Nutzern ständig leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung zu stellen:
Die nach § 5c Abs 1 Z 2 erforderliche Information über die wesentlichen
Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung kann wohl nicht in den AGB, sondern
nur im Zug des konkreten Kaufakts erfolgen.
5 Nach § 9 Abs 2 ECG hat ein Diensteanbieter – soweit dies zutrifft – die
freiwilligen Verhaltenskodizes, denen er sich unterwirft, und den
elektronischen Zugang zu diesen Kodizes anzugeben. Nach Abs 3 leg cit gilt
diese hier (nämlich bei Verbrauchergeschäften) zwingende Informationspflicht
nicht für Verträge, die ausschließlich im Weg der elektronischen Post (E-Mail)
oder eines damit vergleichbaren individuellen Kommunikationsmittels (z.B. SMS)
abgeschlossen werden. Die Unterwerfung unter solche freiwilligen
Verhaltenscodices (codes of conduct) ist nicht zwingend vorgeschrieben. Diese
Klausel gilt deshalb nur dann, wenn dies im Einzelfall zutrifft.
6 Nach § 5 Abs 2 ECG muss eindeutig erkennbar sein, ob die Preise
einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und Zuschläge
ausgezeichnet sind oder nicht; darüber hinaus ist auch anzugeben, ob
Versandkosten enthalten sind. Der erste Teil dieser Bestimmung hat hier
(nämlich im Verhältnis Unternehmer/Verbraucher) lediglich
Klarstellungsfunktion; denn für gewerbsmäßige Angebote von Unternehmern an
Verbraucher sind die Preise nach § 9 Abs 1 Preisauszeichnungsgesetz ohnehin
immer einschließlich der Umsatzsteuer sowie aller sonstigen Abgaben und
Zuschläge auszuzeichnen (Bruttopreise).
Nach § 5c Abs 1 Z 4 KSchG ist der Verbraucher rechtzeitig vor Abgabe seiner
Vertragserklärung über allfällige Lieferkosten zu informieren. Der dem
Verbraucher (und zwar vor Abgabe seiner Vertragserklärung) nach § 5c Abs 1 Z 3
KSchG mitzuteilende Kaufpreis einschließlich aller Steuern kann naturgemäß nicht
in den AGB, sondern nur individuell im Web-Shop mitgeteilt werden.
7 Nach § 9 Abs 1 ECG hat ein Diensteanbieter einen Nutzer vor Abgabe seiner
Vertragserklärung (Vertragsanbot oder -annahme) über folgende Belange klar,
verständlich und eindeutig zu informieren:
1. die einzelnen technischen Schritte, die zu seiner [dessen] Vertragserklärung
und zum Vertragsabschluss führen;
2. den Umstand, ob der Vertragstext nach Vertragsabschluss vom Diensteanbieter
gespeichert wird, sowie gegebenenfalls den Zugang zu einem solchen
Vertragstext;
3. die technischen Mittel zur Erkennung und Berichtigung von Eingabefehlern vor
Abgabe der Vertragserklärung sowie
4. die Sprachen, in denen der Vertrag abgeschlossen werden kann.
8 Wenn ein Angebot im Web-Shop auch ein Angebot im vertragsrechtlichen Sinn
(und nicht bloß eine Einladung zum Offert) ist, kann der Kunde (durch Annahme
des Anbots) den Vertrag seinerseits abschließen. Aus der Sicht des Unternehmers
ist es in der Regel vorteilhafter, den Vertrag erst selbst zustande kommen zu
lassen, also die Vertragserklärung des Kunden als Anbot zu qualifizieren. Dies
auch im Hinblick auf einen allfälligen Vorratsmangel, der wettbewerbsrechtlich
problematisch sein könnte. Ein direktes Anbot im Web-Shop wäre jedenfalls mit
einem Verfügbarkeitsvorbehalt zu versehen oder nur dort sinnvoll, wo eine
Rückkoppelung Lagerbestand/Web-Shop gegeben ist.
9 Nach § 10 Abs 1 ECG hat ein Diensteanbieter dem Nutzer angemessene, wirksame
und zugängliche technische Mittel zur Verfügung zu stellen, mit denen dieser
Eingabefehler vor der Abgabe seiner Vertragserklärung erkennen und berichtigen
kann; diese hier (nämlich bei Verbrauchergeschäften) unabdingbare Verpflichtung
gilt – naturgemäß – im Wesentlichen nur, wenn der Kunde seine Vertragserklärung
mittels Web-Formulars abgibt (siehe Abs 3 leg cit).
10 Nach § 5c Abs 1 Z 5 KSchG muss der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig
vor dessen Abgabe einer Vertragserklärung über die Einzelheiten der Zahlung und
der Lieferung oder Erfüllung informieren.
11 Sofern die Parteien nicht etwas anderes vereinbart haben, hat der
Unternehmer eine Bestellung des Verbrauchers spätestens 30 Tage nach dem auf
die Übermittlung der Bestellung durch den Verbraucher folgenden Tag
auszuführen, es sei denn, dass er das Angebot des Verbrauchers nicht annimmt (§
5i KSchG). Die 30-Tage-Frist sollte im Interesse des Verkäufers für besondere
Fälle abbedungen werden.
12 Nach § 5c Abs 1 Z 5 KSchG muss der Unternehmer den Verbraucher rechtzeitig
vor dessen Abgabe einer Vertragserklärung über die Einzelheiten der Zahlung und
der Lieferung oder Erfüllung informieren.
13 § 5e KSchG (1) Der Verbraucher kann von einem im Fernabsatz geschlossenen
Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf
der in Abs 2 und 3 genannten Fristen zurücktreten. Es genügt, wenn die
Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
(2) Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als
Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem
Tag ihres Eingangs beim Verbraucher, bei Verträgen über die Erbringung von
Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Ist der Unternehmer seinen Informationspflichten nach § 5d Abs 1 und 2
KSchG nicht nachgekommen, so beträgt die Rücktrittsfrist drei Monate ab den in
Abs 2 genannten Zeitpunkten. Kommt der Unternehmer seinen Informationspflichten
innerhalb dieser Frist nach, so beginnt mit dem Zeitpunkt der Übermittlung der
Informationen durch den Unternehmer die in Abs 2 genannte Frist zur Ausübung
des Rücktrittsrechts.
14 § 5g Abs 1 KSchG.
15 § 5f KSchG: Der Verbraucher hat kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über
[...] 4. Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software, sofern die gelieferten
Sachen vom Verbraucher entsiegelt worden sind,
5. Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte mit Ausnahme von Verträgen über
periodische Druckschriften (§ 26 Abs 1 Z 1).
16 § 26 Abs 1 Z 1 KSchG.
17 Nach § 26 Abs 1 sind Verträge im Handel mit Druckwerken dann – ausnahmsweise
– schriftlich zu errichten, wenn sie 1. den Verkäufer zu wiederholten
Lieferungen und den Käufer zu wiederholten Geldzahlungen verpflichten und 2.
unter Umständen geschlossen werden, die den Verbraucher nach § 3 KSchG zum
Rücktritt berechtigen. In aller Regel wird die Schriftform mangels Vorliegens
dieser Umstände nicht nötig sein. In besonderen Fällen (z. B. wenn der
Unternehmer mittels einer E-Mail mit Hyperlink zu einem bestimmten Buch den
Kauf dieses Buches angebahnt hat und ein telefonischer Kontakt zwischen
Verkäufer und Käufer stattgefunden hat) kann jedoch Schriftform geboten sein.
Der Unternehmer muss also entweder derlei Fälle meiden (maW: jene Handlungen
unterlassen, welche die oben erwähnten Umstände bewirken könnten) oder die §§
26 ff KSchG beachten (dh insbes. eine Vertragsurkunde mit dem gesetzlich
vorgeschriebenen Mindestinhalt errichten).
18 Während in AGB enthaltene datenschutzrechtliche Zustimmungserklärungen in
der älteren Spruchpraxis als unwirksam beurteilt worden sind, ist die jüngere
Spruchpraxis insoweit weniger streng. Seit Inkrafttreten des DSG 2000 müssen
datenschutzrechtliche Zustimmungserklärungen auch nicht mehr unbedingt
ausdrücklich und schriftlich vorliegen. Als Zustimmung gilt nach § 4 Z 14 DSG
2000 die gültige, insbesondere ohne Zwang abgegebene Willenserklärung des
Betroffenen, dass er in Kenntnis der Sachlage für den konkreten Fall in die
Verwendung seiner Daten einwilligt. Die Ausdrücklichkeit ist nur bei der
Verwendung sensibler Daten notwendig; die Schriftlichkeit wird nur von Fall zu
Fall dann notwendig sein, wenn es darum geht nachzuweisen, dass die Zustimmung
zweifelsfrei vorliegt. Im Hinblick auf das in § 6 Abs 3 KSchG normierte
Transparenzgebot ist jedoch eine von einem Verbraucher abgeforderte
Zustimmungserklärung zur Datenübermittlung nur dann rechtswirksam, wenn die
Zustimmungserklärung die zu übermittelnden Datenarten, deren Empfänger und den
Übermittlungszweck abschließend bezeichnet (siehe OGH RdW 1999, 458).
19 Nach § 101 TKG bedarf die Zusendung von elektronischer Post als
Massensendung oder zu Werbezwecken der vorherigen – jederzeit widerruflichen –
Zustimmung des Empfängers.
20 Nach Art 5 Abs 2 des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens (EVÜ) darf
diese Rechtswahl nicht dazu führen, dass dem Verbraucher der durch die
zwingenden Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
21 Der Nutzen einer derartigen Bestimmung wird durch § 14 KSchG stark
eingeschränkt. Nach § 14 Abs 1 KSchG können Verbraucher grundsätzlich nur am
(inländischen) Ort ihres Wohnsitzes, gewöhnlichen Aufenthalts oder ihrer
Beschäftigung geklagt werden. Nach Abs 3 leg cit ist eine Vereinbarung, mit der
für eine Klage des Verbrauchers gegen den Unternehmer ein nach dem Gesetz
gegebener Gerichtsstand ausgeschlossen wird, dem Verbraucher gegenüber
rechtsunwirksam.


